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Seit 01.01.1983 gibt es die sogenannte Künstlersozialabgabe, die im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) geregelt ist. Ziel ist es, „selbstständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung“ zu bieten. Wie es genau funktioniert, wer beitragspflichtig ist, wer nicht und welche weitverbreiteten Unsicherheiten und Missverständnisse es in dem Zusammenhang gibt, erklärt Oliver Wittmann, Leiter des Bayerischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft (bayernkreativ), bei der Wuerzburg Web Week 2021 im Rahmen eines kostenlosen Online-Workshops am Dienstag, 26. Oktober ab 10:00 Uhr. Mehr dazu am Ende des Beitrags. bayernkreativ ist Hauptsponsor der WueWW 2021.
Wir haben vorab Oliver Wittmann kurz zu seinem Workshop interviewt.
Künstlersozialabgabe, kannst du kurz erklären, was das ist?
Die Künstlersozialabgabe müssen Unternehmen entrichten, wenn sie künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten. Aktuell beträgt der Satz 4,2 Prozent auf den Nettorechnungsbetrag.
Beispiel: Ein Unternehmen lässt sich ein Logo von einer selbstständigen Grafik-Designerin erstellen. Dafür berechnet sie 1.000 Euro. Zusätzlich zum (Netto)-Rechnungsbetrag werden noch einmal 4,2 Prozent für die Künstlersozialabgabe fällig. Dieser Betrag muss dann in einer Jahresmeldung an die Künstlersozialkasse (KSK) gemeldet werden. Darin werden dann alle entsprechenden Leistungen aufgeführt, die im Laufe des Jahres in Anspruch genommen wurden und als ein Betrag überwiesen.
Es sind übrigens nicht nur Unternehmen abgabepflichtig, sondern auch Freelancer, Vereine … Das würde aber den Rahmen des Interviews sprengen. Darauf gehe ich im Online-Workshop am 26.10. näher ein, wer wann abgabepflichtig ist.
Wer profitiert von den Einnahmen?
Dank der Künstlersozialabgabe können selbstständige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen und von deren Leistungen profitieren, etwa bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Wie bei anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zahlen sie einen Teil der Beiträge, den anderen übernimmt dann die Künstlersozialkasse. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass eine Absicherung nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitert. Wir dürfen nicht vergessen: Bei einem Drittel aller bildenden Künstler betrug 2019 das durchschnittliche Monatseinkommen, also vor Corona, weniger als 1.100 Euro (Quelle). (Anm.: Auf dieser Seite gibt es einen Überblick über die durchschnittlichen Einkommen der Versicherten nach Bereich.)
bayernkreativ bietet regelmäßig kostenlose Sprechstunden zum Thema Künstlersozialabgabe an. Was ist das häufige Missverständnis aufseiten der Unternehmen und welches bei den Künstlerinnen und Künstler?
Es sind weniger Missverständnisse, sondern vor allem Unsicherheiten. Bei Unternehmen das Nicht-Wissen, dass sie bei bestimmten Leistungen abgabepflichtig sind. Das heißt, bei welchen Leistungen und welchen Auftragnehmern die Abgabe fällig wird.
Künstlerinnen und Künstler sind dagegen unsicher, ob sie Mitglied in der KSK werden bzw. bleiben können.
Danke dir, Oliver.
Wer mehr zu dem Thema „Künstlersozialabgabe“ erfahren möchte, sollte sich für den kostenlosen Online-Workshop am Dienstag, 26. Oktober um 10:00 Uhr anmelden. Ziel ist es, nach einem kurzen Einstieg in die Thematik auf folgende Fragestellungen einzugehen: Warum wurde die Künstlersozialabgabe überhaupt eingeführt, wann ist sie fällig, und wer profitiert von der Künstlersozialabgabe. Darüber hinaus soll auch die Wechselwirkung der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse und der Künstlersozialabgabe thematisiert werden.
Bildnachweis: © Bayern Innovativ GmbH/Vanessa Mund